| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) |
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| 1. |
Alle Lieferungen und Leistungen von "Inobike AG" erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. |
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| 2. |
Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Es gelten die auf den Internet-Seiten angegebenen Preise zum Zeitpunkt des Bestellungseinganges. Beachten Sie beim Preisvergleich immer auch die Versandkosten. Bei einer Bestellung über CHF 2'500.00 sind die Lieferkosten im Preis inbegriffen. |
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| 3. |
Zahlungsarten bei Online-Shop-Bestellungen:
Wir bieten zwei Zahlungsarten: Vorauszahlung per Rechnung: Nach Erhalt Ihrer Bestellung mit Vorauszahlungsvermerk senden wir Ihnen eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Sofort nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen die Ware gemäss Ihrer Bestellung zu. Mit Kreditkarte (Mastercard, Visacard, Postcard): Sie geben bei Bestellung über e-shop Ihre Kartennummer und das Ablaufdatum an. Den Versand mit Rechnung können wir grundsätzlich nicht anbieten. |
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| 4. |
Bei Vorauszahlung oder Kartenzahlung werden die folgenden Porto-/Versandkosten verrechnet: bis 10kg CHF 13.- ab 10 bis 20kg CHF 19.- ab 20 bis 30kg CHF 26.- Bei Lieferung ab 30kg Cargo-Domizil werden die Transportkosten gewichtsabhängig berechnet (ausser wenn im Preis inbegriffen) (S.. Pkt. 2). Express-Lieferungen werden nur auf Wunsch vorgenommen und die Kosten gehen zu Lasten des Empfängers. |
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| 6. |
Für Bestellungen über Online-Shop gilt ein Mindestbestellbetrag von CHF 50.00. |
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| 7. |
Die Lieferung erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Wir liefern im Regelfall - sofern die Ware ab Lager verfügbar ist - innerhalb von 5-10 Werktagen. Aus logistischen Gründen sind wir zu Teillieferungen berechtigt. In diesem Fall werden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten erhoben. |
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| 9. |
Beschädigungen, welche auf dem Versandweg eintreten, müssen innert 24h der ausliefernden Institution, z.B. Post, Bahn, Transporteur, etc. gemeldet werden. |
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| 10. |
Es besteht grundsätzlich KEIN Rückgaberecht der Waren ausser bei berechtigten Mängeln gem. Pkt 11. |
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| 11. |
Widerrufsrecht und Mängel Beanstandungen wegen Lieferumfang, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder Sachmängeln sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Umtausch oder Rücknahme der Ware erfolgt nur bei berechtigter Mängelrüge, jedoch nur gegen Gutschrift und innert 8 Tagen. |
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| 12. |
Verbesserungen und Änderungen
Die "Inobike AG" behält sich das Recht vor, Produkteänderungen, die aus Sicht des Herstellers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Irrtum bei Produktebeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor. Geringfügige Abweichungen gegenüber Beschreibungen und Abbildungen sind möglich. |
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| 13. |
Garantiebedingungen
- 24 Monat Rahmengarantie
- 24 Monate Gewährleistung аuf alle sonstigen Teile des Fahrrads, die keinem üblichen Verschleiß unterliegen (auch auf alle elektrischen Teile, Steuerungen, den LCD-Display, das Ladegerät und den Tretkraftsensor). Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn versucht wird, diese Teile auseinander zu nehmen.
- Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Fahrbatterie unterliegt verschiedenen Bedingungen, so dass Inobike keine generelle Gewähr leisten kann. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel defektes Zellenpack zum Ausfall führte, um einen Garantieanspruch geltend zu machen. Der Hersteller wird innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf genau prüfen, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel defektes Batteriepack zum Ausfall führte.
- Für alle Teile, die einem gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen, wie Lack, Chrom, Reifen, Ketten, Zahn- und Kettenzahnräder, Bremsklötze, Handgriffe usw. fallen nicht unter die Garantie, auch wenn sie durch Schäden, die aufgrund von Oxidation, Korrosion und Umwelteinflüssen, etc. hervorgerufen werden.
- Berechtige Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
- ein Herstellungs- oder Materialfehler vorliegt,
- der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bereits vorhanden war,
- der Schaden oder Fehler ursächlich dadurch entstanden ist, dass eine bestimmungsgemäße Freigabe der Inobike erfolgte.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn
- das Pedelec für einen anderen Zweck als zur Erholung und zur Beförderung benutzt wird
- das Pedelec in irgendeiner Weise verändert wird
- das Pedelec vermietet wird
- der Gewährleistungsanspruch nicht durch Vorlage einer Garantieurkunde und eines Kaufbeleges nachgewiesen werden kann
- das Pedelec nicht bestimmungsgemäß oder unsachgemäß benutzt oder beschädigt wurde (z.B. In einem Verkehrsunfall oder bei einem Sturz)
- das Pedelec mangelhaft, d.h. nicht wie in der Anleitung beschrieben gewartet wurde (inkl. Reparaturen, die nicht vom Zweiradspezialisten durchgeführt wurden)
- Nicht-Originalteilen bei Reparaturen verwendet wurden
- Änderungen am Antriebssystem, die außerhalb des Rahmens der technischen Standardspezifikation liegen vorgenommen wurden (inkl. baulichen Änderungen gegenüber dem Lieferzustand des Pedelecs)
- uneigentlicher Gebrauch stattfindet
- der Akku nicht bestimmungsgemäße verwendet wurde
- ein Bruch der elektrischen Leiter, der nicht auf Konstruktionsfehler zurückzuführen ist stattfindet
- ein Eigentumswechsel während des Garantie-Zeitraums stattfindet und nicht auf der Garantieurkunde vermerkt ist und Inobike nicht gemeldet wurde
- Ist Ihr Fahrrad mit einem Frontkorb ausgestattet so beträgt die zulässige Zuladung hier 5kg.
- Werden Ersatzteile im Rahmen eines Gewährleistungsfalles eingebaut, wird die Frist nicht zusätzlich verlängert.
- Gewährleistungsausschluss, sofern gesetzlich zulässig:
- Ausgeschlossen von der Garantie/Gewährleistung sind Personenschäden oder Schäden an anderen Teilen als Originalteilen Ihres Pedelecs.
- Die Lohnkosten zum Aus- und Einbau schadhafter Teile sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Besitzers.
- Die Kosten für den Transport des Pedelecs und/oder dessen Teile von und zu Inobike gehen zu Lasten des Besitzers.
- Inspektion:
- Inspektionen sollen den sicherheitstechnischen Zustand Ihres Fahrrades gewährleisten und Defekten vorbeugen. Suchen Sie regelmäßig Ihren Fachhändler auf. Lassen Sie sich die Inspektion und Wartung abzeichnen.
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| 14. |
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns von höchster Bedeutung. Wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Umfang, Zweck) zu erfragen bzw. deren Löschung zu verlangen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. |
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| 15. |
Der Gerichtsstand ist Hinwil. |
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| Inobike AG |